OLG Dresden, Urteil vom 02.07.2014 zu Az. 1 O 1915/13:

1.
Auch wenn der Auftraggeber den ihm zugesandten Vertragsentwurf nicht unterzeichnet, kommt ein Bauvertrag spätestens dann stillschweigend zu Stande, wenn der Auftraggeber – wie im konkreten Fall (4) – mehrere Abschlagszahlungen beglichen hat.

2.
Enthält der Vertragsentwurf einen Hinweis auf die VOB Teil B, wird diese Vertragsgrundlage, wenn der Auftragnehmer Unternehmer ist.