Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatzpauschale bei verspäteter Lohnzahlung

Allgemein

Ab dem 01.07.2016 haben Arbeitnehmer gemäß § 288 Abs. 5 BGB bei verspäteter Lohnzahlung durch den Arbeitgeber – Zahlungsfrist ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. Gesetz – Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 40,00 € pro verspäteter Zahlung. Ein konkreter Schadensnachweis muss hierzu nicht geführt werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens einschließlich Verzugszinsen in Höhe von 5 % durch den Arbeitnehmer sind damit nicht ausgeschlossen.