Bauvertrag wird „frei“ gekündigt: Wagniszuschlag ist nicht in Abzug zu bringen!

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BGH-Urteil vom 24.03.2016 Az. VII ZR 201/15 –

Der vom Auftragnehmer im Rahmen einer als Einheitspreis auf der Grundlage des Formblattes (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 S. 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB Teil B in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert wird.

Der hiesige Fall ist im Rahmen eines öffentlichen Auftrages entschieden worden. Die Grundsätze sind aber auch bei einem privaten oder gewerblichen Bauvertrag anzuwenden.