Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Der Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht …

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Das OLG Celle hat mit Urteil vom 17.01.2013 zu Az. 6 U 60/12 entschieden, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung unter Androhung der Kündigung auffordert, ohne eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, steht dem Auftraggeber nach Ausspruch der Kündigung kein Anspruch auf Erstattung etwaiger Mängelbeseitigungskosten zu.

Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich war, was im hiesigen Fall jedoch vom OLG Celle verneint worden ist.