Leistung mangelhaft? – Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!

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BGH Urteil vom 25.02.2016 Az. VII ZR 210/13 –

1.
Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werkes zum Zeitpunkt der Abnahme an.

2.
Die Verletzung einer Prüfungshinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann!