Anforderungen eine Geschwindigkeitsmessung bei Dunkelheit durch Nachfahren

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OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2017, 4 RBs 94/17 –

Für die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist anerkannt, dass sie als Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann ausreichen kann, wenn der Tachometer des nachfahrenden Fahrzeugs ungeeicht und nicht justiert war. Der Tatrichter muss sich in einem solchen Fall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen und einen entsprechenden Sicherheitsabschlag vornehmen. Die Messstrecke müssen ausreichend lang sein (weswegen es Angaben zu deren Länge bedarf) und der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleich bleibend (bzw. sich vergrößernd) und möglichst kurz sein; zugleich muss die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich sein. Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.
Beschluss des OLG Hamm vom 10.03.2017, Az.: 4 RBs 94/17

Quelle: JURION News vom 27.04.2017