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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016 Az. 23 U 110/15 –
Verletzt der Unternehmer die Bestimmungen des Schwarzarbeiter-Bekämpfungsgesetzes, weil er beabsichtigt, die anfallende Umsatzsteuer nicht abzuführen, so ist der geschlossene Bauvertrag nur dann unwirksam, wenn der Bauherr dies weiß und den Verstoß für seine Zwecke ausnutzen will.