Wen betrifft ein Diesel-Fahrverbot? Hier ist eine Erläuterung!

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Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 – 7 C 26.16 und 7 C 30.17 steht nun fest, dass der Weg für Fahrverbote frei ist. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Städte davon Gebrauch machen werden, damit die gesetzlichen Grenzwerte nicht weiter überschritten werden. Viele Diesel-Fahrer sind nun verunsichert, wie sie auf diese Situation reagieren sollen. Wir haben Ihnen dafür eine kurze Übersicht zusammengestellt, wie Sie anhand Ihres Fahrzeugscheins schnell herausfinden können, ob Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen ist.

Schlüsselnummern geben Auskunft
Seit Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein mit „Zulassungsbescheinigung Teil I“ überschrieben, was Teil einer EU-einheitlichen Regelung ist.  Die Identifikation der Schadstoffklasse gibt Ihnen darüber Auskunft, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Folgende Felder sind dafür entscheidend:

Feld 14 = Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
In diesem Feld findet sich die EU-einheitliche Emissionsklasse „EURO(X)“. Derzeit gibt es die Schadstoffklassen EURO1 bis EURO6.

 Zulassungsbescheinigung-I.1

 Zulassungsbescheinigung-I.2

Feld 14.1 = Code Emissionsklasse
Sie ist Grundlage der Bemessung der Kfz-Steuer in Deutschland. Der Steuersatz für die Kraftfahrzeugsteuer gilt je angefangene 100 cm³ in Euro und richtet sich nach der Einstufung des Fahrzeuges in der Europäischen Abgasnorm. Ablesen lässt sich daher auch die Schadstoffklasse:

 Fahrverbot - EURO-Klassen

Was mache ich bei einem Fahrverbot?
Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass die Schadstoffklasse EURO1 bis EURO4 besitzt, können sie direkt von einem Fahrverbot betroffen sein. Die Städte sind nämlich ab sofort dazu befugt, Fahrverbote für diese Emissionsklassen auszusprechen. Für EURO5 Fahrzeuge gibt es noch eine einjährige Schonfrist. Danach heißt es aber: EURO1 bis EURO5 kann aus den Städten verbannt werden