Neue Kurzzeitkennzeichen

Allgemein

Der Gesetzgeber hat die letzte Lücke in der Straßenverkehrsordnung geschlossen. Seit dem 1. April 2015 sind die Bedingungen für ein Kurzzeitkennzeichen deutlich verschärft worden. Die Zulassungsstellen kontrollieren jetzt Halter und Fahrzeug genauer als bisher. Bislang reicht es, wenn der Besitzer des Wagens sein Fahrzeug als verkehrssicher beschrieb. Nun muss der Eigentümer eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen und den genauen Zweck der fünftägigen Kurzzeitzulassung benennen.

Bislang nutzten viele Fahrer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Autos, obwohl dies nicht zulässig war. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Doch es gibt auch eine Erleichterung: Wer ein Fahrzeug überführen will, kann das Kurzzeitkennzeichen jetzt nicht nur an seinem Wohnort sondern auch am Standort des Autos beantragen. Das bedeutet, dass derjenige der in Bautzen wohnt und in Aachen ein Fahrzeug kauf en möchte, nun nicht mehr zwei Mal durch die Republik reisen muss.